Schwerpunkt Mietrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich Mietrecht deckt die folgenden Gebiete ab:
Vertragsgestaltung
- Streitvermeidung durch richtige Formulierung
- Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
Betriebskostenabrechnung
- Einhaltung der Fristen
- Ordnungsgemäße Aufführung der einzelnen Kosten
- Darlegung des Verteilungsschlüssels
Wirksamkeit von Mieterhöhungen
- Ordnungsgemäße Begründung
- Berechnung der Erhöhung nach dem Mietspiegel
Mietminderung
- rechtzeitige Anzeige des Mangels
- richtige Berechnung
Kündigung des Mietverhältnisses
- Beachtung von Formvorschriften
- Kündigungsgründe
- Räumungsverfahren