Pauly & Partner
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Schwerpunkt Erbrecht


Oftmals wird die Abwicklung eines Erbfalls als wesentlicher Grund für die Einschaltung eines Rechtsanwalts angesehen. Entstehende Streitigkeiten nach dem Erbfall könnten aber vielfach bereits durch rechtzeitige Vorsorge vermieden werden. Nicht nur die aktuellen Neuregelungen der Erbschaftssteuer geben daher Anlass, Regelungen in letztwilligen Verfügungen zu treffen oder zu überprüfen.
Auch die eigene Absicherung im Alter oder bei Krankheitsfällen ist ein wesentlicher Aspekt der Vorsorge geworden. Stichworte sind die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung.
Neben der rechtlichen Abwicklung von Erbfällen ist dies ein Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Wir beraten Sie gerne und kompetent.


- Erbrechtliche Beratung


- Abwicklung von Erbfällen


- Testamentsgestaltung


- Vorsorgevollmacht


- Patientenverfügung