Schwerpunkt Verkehrsrecht
Im Schwerpunkt Verkehrsrecht werden wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Schadensrecht
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen
Haftpflichtversicherung
- Berücksichtigung Ihres vollen entstandenen Schadens: Sachschaden, Schmerzensgeld,
Heilbehandlungskosten, Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, Verdienstausfall etc.
- bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sind auch die Ihnen entstandenen
Rechtsanwaltskosten in vollem Umfang von der Gegenseite zu tragen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Fahrzeugkauf
- Gestaltung bzw. Überprüfung von Verträgen
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Vorgehen gegen Fahrtenbuchauflagen
- Hilfe bei Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Versicherungsrecht
- Deckungsprozess gegen Ihre Haftpflichtversicherung
- Abwehr von Regressforderungen des Versicherers